Deutsche-Internet-Inkasso.de
DIG Deutsche Internetinkasso

Herzlich Willkommen auf www.Deutsche-Internet-Inkasso.de

Hier finden Sie Informationen rund um das Thema DIG Deutsche Internetinkasso GmbH:

Inkasso und Inkassounternehmen

Begrifflichkeit

Unter Inkasso versteht man die Aufforderung zur Zahlung ausstehender Beträge. Der Begriff Inkasso stammt aus der Betriebswirtschaftslehre und beschäftigt sich allgemein mit Finanzen.

Inkassounternehmen

Von einem Inkassounternehmen spricht man, wenn dieses Inkasso betreibt. Das heißt, Geld von einem Schuldner einfordert. Die Firma, auch Gläubiger genannt, bei der ein Schuldner seine Leistungen nicht mehr bezahlen konnte, wendet sich an ein Inkassobüro. Dieses Inkassobüro "treibt" die noch ausstehenden Zahlungen beim Schuldner ein.

Wie arbeitet ein Inkassounternehmen?

Zunächst wird der Schuldner schriftlich über noch ausstehende Zahlungen informiert. In diesen Schriftstücken kommt es zur sogenannten Zahlungsaufforderung. Solche Aufforderungen können allerdings auch per Telefon oder persönlich erfolgen. Jedes Inkassobüro hat seine eigenen Arbeitsweisen.

Inkassounternehmen sind dazu in der Lage, Vollstreckungsbescheide anzuordnen, sollte der Schuldner auf die Zahlungsaufforderungen nicht reagiert haben. Außerdem können sie, durch die Unterstützung eines Gerichtsvollziehers, eine Zwangsvollstreckung beantragen.

Im Schriftverkehr wird der Schuldner auf mögliche Folgen einer Nichtzahlung hingewiesen. Beispielsweise könnte dieser verklagt oder bestimmte Gegenstände gepfändet werden.

Eine weitere Aufgabe des Inkassounternehmens ist es versteckte Bankkonten oder andere Gegenstände, von hohem Wert, ausfindig zu machen und dem Gerichtsvollzieher diesen "Fund" mitzuteilen. Teurer Schmuck, oder volle Bankkonten können in diesem Fall von einem Gerichtsvollzieher gepfändet werden.

Befindet sich der Schuldner in einer verzwickten Lage und könnte die Forderungen nur in geringen Teilbeträgen oder Ratenzahlungen begleichen, steht ihm auch hier das Inkassounternehmen zur Seite. Es handelt Ratenzahlungen aus oder geht auf Vergleiche ein.

Wie wird gepfändet?

Ein Gerichtsvollzieher kündigt seinen Besuch schriftlich oder telefonisch beim Schuldner an. Der Schuldner muss dem Gerichtsvollzieher, oder auch Vollstreckungsbeamten, Zugang zu seiner Wohnung gewähren. Dort begibt sich der Beamte auf die Suche nach pfändbaren Gegenständen. Wird er fündig, nimmt er diese Gegenstände an sich oder stattet sie mit einem bestimmten Siegel aus, auch Kuckuck genannt.

Eine Taschenpfändung meint die Pfändung allen Bargelds, welches der Schuldner zum Zeitpunkt des Besuches eines Gerichtsvollziehers bei sich trägt.

Die gepfändeten Gegenstände finden sich auf einer öffentlichen Auktion zur Versteigerung wieder. Der Erlös dient der Tilgung der Schulden. Den eventuellen Restbetrag bekommt der Schuldner ausgezahlt.

Vergütung von Inkassounternehmen

In der Regel gelten Vergütungsvereinbarungen zwischen dem Auftraggeber, sprich, dem Gläubiger und dem Inkassounternehmen. Bestimmte Ordnungen zur Vergütung von Inkassounternehmen gibt es nicht.

Sie orientieren sich meist an der Höhe der Forderung, welche der Schuldner begleichen muss.

Bei Vergleichszahlungen erheben Inkassounternehmen eine Vergütung dafür, ähnlich bei Ratenzahlungen.

Inkassounternehmen veranschlagen eine bestimmte Summe, die beglichen werden muss, egal wie viel Schriftverkehr stattgefunden hat. Man spricht hierbei auch von einer Pauschalvergütung.

Inkassounternehmen in Deutschland

Heute sind 750 Inkassounternehmen in Deutschland zugelassen. Ein großer Teil ist im BDIU eingetragen, dem Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen e.V. .

Einige Rechtsanwaltskanzleien haben sich auf Inkasso spezialisiert und bieten Dienstleistungen in ihren Räumen an. Diese Rechtsanwälte haben zumeist sehr großen Erfolg, was die Schuldeneintreibung angeht. Grund hierfür ist zunächst der Titel eines Anwalts. Auf viele Schuldner wirkt das Wort "Rechtsanwalt" in einem Mahnbrief so einschüchternd, dass sie die ausstehenden Beträge schneller begleichen.